
Ein Thema, was mich immer wieder beschäftigt, ist die Nebenkostenabrechnung. Im Regelfall muss ich zum Beispiel meine Steuererklärung bis zum 31.05. des Folgejahres abgeben. Da ich aber das Recht habe, von den Nebenkosten für meine
Wohnung einige Posten steuerlich geltend zu machen, muss ich regelmäßig eine Fristverlängerung beantragen. Denn die Vermieter schaffen es doch nur selten, die Abrechnung vor Juli oder August zu erstellen. Also habe ich mich mal schlau gemacht, sie haben dazu sogar ein Recht. Innerhalb von einem Jahr nach der letzten Abrechnungsperiode muss der Vermieter erst die Nebenkostenabrechnung erstellen. Zum Thema der leichten Verständlichkeit muss ich aber sagen, dass es doch einige Vermieter der Wohnungen sehr gut hinbekommen. Ich kann zum Beispiel recht gut nachvollziehen, welche Kosten entstanden sind und wie die Umrechnungsschlüssel sich ergeben. Wenn es einem von euch anders ergeht, dann kann ich nur raten, dass ihr euch an den Mieterbund wendet. Den gibt es sogar bei uns und der hilft im Ernstfall, wenn die Nebenkostenabrechnung unverständlich ist. Alternativ helfen auch die Verbraucherzentralen.
Doch eine Wohnung braucht ja noch ein wenig mehr. So muss sie regelmäßig renoviert werden. Starre Fristen, wie sie immer wieder in den Medien beschrieben werden, konnte ich in meinem Mietvertrag nun nicht finden. Allerdings gibt es diese recht oft und eigentlich sind sie laut den höchsten Gerichten auch nicht rechtens. Denn jeder Mieter muss nur dann seine Wohnung renovieren, wenn er der Meinung ist, dass es nötig ist oder wenn die Wohnung entsprechend aussieht. Aber starre Fristen sind dabei nicht gültig.
Die Mietwohnung als solches, in einem Haus mit mehreren Parteien gelegen, bringt natürlich auch Pflichten mit sich. Als lästigste Pflicht habe ich immer das so genannte „Treppe machen“ angesehen. Alle 14 Tage, immer im Wechsel mit den Nachbarn, musste der eigene Treppenabsatz gekehrt und gewischt werden. Je nach Anzahl der Mietparteien, stand alle acht bis zehn Wochen die „große Hauswoche“ an. Dabei galt es, den Keller zu kehren und zu wischen, sowie die Außenbereiche. Gott sei Dank gibt es aber heute viele andere Möglichkeiten. Die meisten Vermieter, meiner zum Glück auch, setzen auf einen Dienstleister. Die Kosten betragen etwa fünf Euro im Monat und werden einfach auf die Miete umgelegt.
Ich persönlich finde diese Lösung ideal, was ist eure Meinung? Würdet ihr die Treppe wieder selbst machen, um die fünf Euro zu sparen?
Quelle Foto: Uli Carthäuser / PIXELIO